Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Tübingen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Tübingen.
Tübingen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Tübingen – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde TübingenKontakt & Anschrift
Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
Mo–Mi 07:30–16:00 · Do 07:30–17:30 · Fr 07:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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