Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Heinsberg
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Übach-Palenberg.
Übach-Palenberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Heinsberg – nicht das örtliche Rathaus.
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