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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde Landkreis München

Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Unterhaching(*).

Unterhaching(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis München – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde München

Kontakt & Anschrift

Seidlstraße 27, 80335 München

+4989115

Mo, Fr 07:30–12:00 · Di 08:30–12:00, 14:00–18:00 · Mi "nur mit Termin" · Do 08:30–15:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

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