Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Vellberg.
Vellberg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Schwäbisch Hall – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Schwäbisch HallKontakt & Anschrift
Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Mo–Mi 08:00–12:00, 13:00–15:30 · Do 13:00–17:00 · Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Termin online buchen
Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.
Jetzt Termin buchenWeiterlesen
- Stadt Vellberg
- Aufenthaltstitel verlängern in Vellberg
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Vellberg
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Vellberg
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Vellberg
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Vellberg
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Vellberg
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder