Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Verden
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Verden (Aller).
Verden (Aller) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Verden – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde VerdenKontakt & Anschrift
Große Straße 40, 27283 Verden (Aller)
Mo–Fr 09:00–12:30, Mo–Do 14:30–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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