Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Schwarzwald-Baar-Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Villingen-Schwenningen.
Villingen-Schwenningen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Schwarzwald-Baar-Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
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