Ausländerbehörde Landkreis Landshut
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Vilsbiburg.
Vilsbiburg ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Landshut – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde LandshutKontakt & Anschrift
Veldener Straße 15, 84036 Landshut
poststelle@landkreis-landshut.de
Mo 08:00–12:00, 13:30–15:30 · Di–Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:30–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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