Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Vöhringen.
Vöhringen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Neu-Ulm – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Neu-UlmKontakt & Anschrift
Mo–Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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