Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kreis Warendorf
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Warendorf.
Warendorf ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Warendorf – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde WarendorfKontakt & Anschrift
Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf
Mo–Do 08:00–16:00 · Fr 08:00–14:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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