Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Landkreis Böblingen
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Weil der Stadt.
Weil der Stadt ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Böblingen – nicht das örtliche Rathaus.
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