Ausländerbehörde Landkreis Weilheim-Schongau
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Weilheim in Oberbayern.
Weilheim in Oberbayern ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Weilheim-Schongau – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Weilheim-SchongauKontakt & Anschrift
Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden
Mo–Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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