Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Wermelskirchen.
Wermelskirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Ausländerbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Rheinisch-Bergischer Kreis – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Ausländerbehörde Rheinisch-Bergischer KreisKontakt & Anschrift
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