Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis (zuständig für Wiebelsheim)
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Wiebelsheim.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Aufenthaltstitel verlängern in WiebelsheimVerlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde.Tipp: Idealerweise 8–12 Wochen vor Ablauf des Titels bei der Ausländerbehörde.
- Niederlassungserlaubnis beantragen in WiebelsheimUnbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt und gesicherter Existenz.Tipp: Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge (i. d. R. 60 Monate).
- Blaue Karte EU beantragen in WiebelsheimAufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten mit anerkanntem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag.Tipp: Über die Datenbank „anabin“ oder Anerkennungsstellen klären lassen.
- Daueraufenthalt-EU beantragen in WiebelsheimUnbefristeter Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.Tipp: 5 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenversicherungsbeiträge.
Zuständigkeiten
- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Weiterlesen
- Stadt Wiebelsheim
- Aufenthaltstitel verlängern in Wiebelsheim
Aufenthaltstitel verlängern – Übersicht
- Niederlassungserlaubnis beantragen in Wiebelsheim
Niederlassungserlaubnis beantragen – Übersicht
- Blaue Karte EU beantragen in Wiebelsheim
Blaue Karte EU beantragen – Übersicht
- Daueraufenthalt-EU beantragen in Wiebelsheim
Daueraufenthalt-EU beantragen – Übersicht
- Visum verlängern in Wiebelsheim
Visum verlängern – Übersicht
- Duldung beantragen in Wiebelsheim
Duldung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder