Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Justiz (zuständig für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen))
Amtliche Stelle: Bundesamt für Justiz
Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Auslandsunterhalt für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen).
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Führungszeugnis beantragen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)Amtlicher Auszug aus dem Bundeszentralregister über strafrechtliche Verurteilungen, häufig für Arbeitgeber benötigt.Tipp: Online über das Bundesamt für Justiz mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) oder persönlich.
- Erweitertes Führungszeugnis beantragen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen arbeiten.Tipp: Erweitertes Führungszeugnis erfordert Verwendungszweckangabe (Beschäftigung mit Minderjährigen).
Zuständigkeiten
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregister
- Auslandsunterhalt
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- Stadt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
- Führungszeugnis beantragen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Führungszeugnis beantragen – Übersicht
- Erweitertes Führungszeugnis beantragen in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)
Erweitertes Führungszeugnis beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder