Denkmalschutzbehörde
Denkmalschutzbehörde Bad Neuenahr-Ahrweiler
Denkmalschutz, Denkmalgenehmigungen und Baudenkmalfragen in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Diese Aufgabe wird in Bad Neuenahr-Ahrweiler über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Bad Neuenahr-Ahrweiler) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Denkmalschutzbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Mo, Mi, Fr 07:30–12:00 · Di 07:30–16:00 · Do 07:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Denkmalgenehmigung
- Baudenkmal
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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen – Übersicht
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung – Übersicht
- Denkmalschutzförderung beantragen in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Denkmalschutzförderung beantragen – Übersicht
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