Denkmalschutzbehörde
Denkmalschutzbehörde Horstmar
Denkmalschutz, Denkmalgenehmigungen und Baudenkmalfragen in Horstmar.
Diese Aufgabe wird in Horstmar über die zentrale Stadtverwaltung (Stadtverwaltung Horstmar) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Denkmalschutzbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:30–12:00, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Denkmalschutz
- Denkmalgenehmigung
- Baudenkmal
Weiterlesen
- Stadt Horstmar
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen in Horstmar
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen – Übersicht
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung in Horstmar
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung – Übersicht
- Denkmalschutzförderung beantragen in Horstmar
Denkmalschutzförderung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder