Denkmalschutzbehörde
Denkmalschutzbehörde Neustadt in Holstein
Denkmalschutz, Denkmalgenehmigungen und Baudenkmalfragen in Neustadt in Holstein.
Diese Aufgabe wird in Neustadt in Holstein über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Denkmalschutzbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
Mo–Fr 08:00–12:00 · Di 08:00–12:00, 14:00–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Denkmalschutz
- Denkmalgenehmigung
- Baudenkmal
Weiterlesen
- Stadt Neustadt in Holstein
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen in Neustadt in Holstein
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen – Übersicht
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung in Neustadt in Holstein
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierung – Übersicht
- Denkmalschutzförderung beantragen in Neustadt in Holstein
Denkmalschutzförderung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder