Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (zuständig für Kirchen)
Amtliche Stelle: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Rentenantrag, Kontenklärung und Reha-Anträge für Versicherte in Kirchen.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Rentenantrag in KirchenAntrag auf gesetzliche Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei Erwerbsminderung.Tipp: Ab 55 Jahren jährlich von der DRV.
- Rentenkonto klären in KirchenÜberprüfung und Vervollständigung der im Versicherungsverlauf gespeicherten rentenrelevanten Zeiten.Tipp: Online über die Deutsche Rentenversicherung oder per Antrag (Vordruck V0220).
- Reha-Antrag stellen in KirchenAntrag auf medizinische oder berufliche Rehabilitation zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.Tipp: Hausarzt oder Facharzt stellt Befundbericht aus.
- Erwerbsminderungsrente beantragen in KirchenRente für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.Tipp: Befunde aller behandelnden Ärzte der letzten Jahre.
Zuständigkeiten
- Rentenantrag
- Kontenklärung
- Reha-Antrag
Weiterlesen
- Stadt Kirchen
- Rentenantrag in Kirchen
Rentenantrag – Übersicht
- Rentenkonto klären in Kirchen
Rentenkonto klären – Übersicht
- Reha-Antrag stellen in Kirchen
Reha-Antrag stellen – Übersicht
- Erwerbsminderungsrente beantragen in Kirchen
Erwerbsminderungsrente beantragen – Übersicht
- Witwenrente / Witwerrente beantragen in Kirchen
Witwenrente / Witwerrente beantragen – Übersicht
- Halbwaisenrente beantragen in Kirchen
Halbwaisenrente beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder