Eichamt
Eichamt Herzogtum Lauenburg (zuständig für Herzogtum Lauenburg)
Eichung von Messgeräten, Waagen und Verbraucherschutz in Herzogtum Lauenburg.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Eichung eines Messgeräts beantragen in Herzogtum LauenburgPflichteichung von Mess- und Wiegegeräten (z. B. Waagen, Zapfsäulen) durch das zuständige Eichamt.Tipp: Oder zugelassene Eichstelle/Innungs-Prüfstelle beauftragen.
- Taxameter eichen lassen in Herzogtum LauenburgPflichtprüfung von Taxametern durch das Eichamt zur Sicherstellung der Messgenauigkeit für den gewerblichen Personennahverkehr.Tipp: Mit Fahrzeug und Taxameter.
Zuständigkeiten
- Eichung
- Messgeräte
- Waagen
- Verbraucherschutz