Familiengericht
Familiengericht Rhein-Sieg-Kreis
Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Gewaltschutzverfahren in Rhein-Sieg-Kreis.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Sorgerechtsverfügung beantragen in Rhein-Sieg-KreisAntrag beim Familiengericht auf Übertragung, Einschränkung oder Entzug des elterlichen Sorgerechts.Tipp: Freiwillige Beratung kann das Verfahren erleichtern und wird vom Gericht oft erwartet.
- Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen in Rhein-Sieg-KreisGerichtliche Festlegung des Umgangs eines Elternteils (oder anderer Bezugspersonen) mit dem Kind, wenn keine Einigung möglich ist.Tipp: Beim Jugendamt oder bei einer Familienberatungsstelle.
- Gewaltschutzanordnung beantragen in Rhein-Sieg-KreisEilantrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. Kontakt- und Näherungsverbot oder Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt.Tipp: Bei akuter Gefahr: Notruf 110, Wegweisung des Täters möglich.
- Vormundschaft beantragen in Rhein-Sieg-KreisBestellung eines Vormunds durch das Familiengericht für ein minderjähriges Kind ohne sorgeberechtigte Eltern.Tipp: Z. B. durch Angehörige oder das Jugendamt.
Zuständigkeiten
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Gewaltschutz
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- Rhein-Sieg-Kreis
- Sorgerechtsverfügung beantragen in Rhein-Sieg-Kreis
Sorgerechtsverfügung beantragen – Übersicht
- Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen in Rhein-Sieg-Kreis
Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen – Übersicht
- Gewaltschutzanordnung beantragen in Rhein-Sieg-Kreis
Gewaltschutzanordnung beantragen – Übersicht
- Vormundschaft beantragen in Rhein-Sieg-Kreis
Vormundschaft beantragen – Übersicht
- Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben in Rhein-Sieg-Kreis
Eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben – Übersicht
- Scheidung beantragen in Rhein-Sieg-Kreis
Scheidung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder