Forstamt
Forstamt Oer-Erkenschwick
Wald, Forstwirtschaft und forstrechtliche Anliegen in Oer-Erkenschwick.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen in Oer-ErkenschwickAnzeige bzw. Genehmigung von Holzeinschlag und Kahlschlägen in Wäldern nach Landeswaldgesetz.Tipp: Art, Fläche und Zeitpunkt des geplanten Einschlags angeben.
- Waldumwandlung genehmigen lassen in Oer-ErkenschwickGenehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart (z. B. Bauland, Acker) durch das Forstamt.Tipp: Mit Lageplan, Grundbuchauszug und Begründung der Umwandlung.
- Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald in Oer-ErkenschwickGenehmigung für Holzeinschlag im Privatwald beim Forstamt. Für Kahlschläge über 0,3–1 ha (je Bundesland) grundsätzlich erforderlich.Tipp: Forstamt des Landkreises, in dem der Wald liegt.
- Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen in Oer-ErkenschwickFörderantrag für Wiederaufforstung von Schadflächen (nach Sturm, Borkenkäfer, Dürre) beim Forstamt – gefördert werden Pflanz- und Kulturschutzkosten.Tipp: Forstamt dokumentiert den Schaden für die Förderung.
Zuständigkeiten
- Wald
- Forstwirtschaft
- Baumfällung im Wald
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- Stadt Oer-Erkenschwick
- Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen in Oer-Erkenschwick
Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen – Übersicht
- Waldumwandlung genehmigen lassen in Oer-Erkenschwick
Waldumwandlung genehmigen lassen – Übersicht
- Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald in Oer-Erkenschwick
Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald – Übersicht
- Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen in Oer-Erkenschwick
Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
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