Forstamt
Forstamt Trier-Saarburg (zuständig für Trier-Saarburg)
Wald, Forstwirtschaft und forstrechtliche Anliegen in Trier-Saarburg.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen in Trier-SaarburgAnzeige bzw. Genehmigung von Holzeinschlag und Kahlschlägen in Wäldern nach Landeswaldgesetz.Tipp: Art, Fläche und Zeitpunkt des geplanten Einschlags angeben.
- Waldumwandlung genehmigen lassen in Trier-SaarburgGenehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart (z. B. Bauland, Acker) durch das Forstamt.Tipp: Mit Lageplan, Grundbuchauszug und Begründung der Umwandlung.
- Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald in Trier-SaarburgGenehmigung für Holzeinschlag im Privatwald beim Forstamt. Für Kahlschläge über 0,3–1 ha (je Bundesland) grundsätzlich erforderlich.Tipp: Forstamt des Landkreises, in dem der Wald liegt.
- Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen in Trier-SaarburgFörderantrag für Wiederaufforstung von Schadflächen (nach Sturm, Borkenkäfer, Dürre) beim Forstamt – gefördert werden Pflanz- und Kulturschutzkosten.Tipp: Forstamt dokumentiert den Schaden für die Förderung.
Zuständigkeiten
- Wald
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- Baumfällung im Wald
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- Trier-Saarburg
- Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen in Trier-Saarburg
Holzeinschlag im Wald genehmigen lassen – Übersicht
- Waldumwandlung genehmigen lassen in Trier-Saarburg
Waldumwandlung genehmigen lassen – Übersicht
- Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald in Trier-Saarburg
Fällgenehmigung – Holzeinschlag im Wald – Übersicht
- Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen in Trier-Saarburg
Wiederbewaldungsförderung beim Forstamt beantragen – Übersicht
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