Gesundheitsamt Landkreis Roth
Infektionsschutz, Belehrungen und amtsärztliche Anliegen in Roth.
Roth ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Gesundheitsamt" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Roth – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Gesundheitsamt RothKontakt & Anschrift
Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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