Hauptzollamt
Hauptzollamt Dresden (zuständig für Grimma)
Amtliche Stelle: Hauptzollamt Dresden
Kfz-Steuer, Zollangelegenheiten und Kontrollen zur Schwarzarbeit für Grimma.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Kfz-Steuer in GrimmaJährliche Kraftfahrzeugsteuer, die mit der Zulassung automatisch festgesetzt und per SEPA-Lastschrift eingezogen wird.Tipp: Die Kfz-Steuer wird automatisch durch die Zulassungsstelle an den Zoll gemeldet.
- Ausfuhrgenehmigung beantragen in GrimmaGenehmigung des Hauptzollamts bzw. BAFA für die Ausfuhr genehmigungspflichtiger Waren (z. B. Dual-Use-Güter) in Drittländer.Tipp: Feststellen, ob die Ware genehmigungspflichtig ist.
- Verbindliche Zolltarifauskunft beantragen in GrimmaVerbindliche Auskunft des Hauptzollamts zur korrekten zolltariflichen Einreihung einer Ware, die für die Dauer von drei Jahren bindend ist.Tipp: Mit detaillierter Warenbeschreibung, Fotos und technischen Unterlagen.
- Kfz-Steuerbefreiung beantragen in GrimmaBefreiung von der Kfz-Steuer für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sowie für Elektrofahrzeuge.Tipp: Mit Schwerbehindertenausweis oder Kfz-Zulassungsbescheinigung für Elektro-Fahrzeug.
Zuständigkeiten
- Kfz-Steuer
- Zoll
- Schwarzarbeit
- Mindestlohnkontrolle
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- Stadt Grimma
- Kfz-Steuer in Grimma
Kfz-Steuer – Übersicht
- Ausfuhrgenehmigung beantragen in Grimma
Ausfuhrgenehmigung beantragen – Übersicht
- Verbindliche Zolltarifauskunft beantragen in Grimma
Verbindliche Zolltarifauskunft beantragen – Übersicht
- Kfz-Steuerbefreiung beantragen in Grimma
Kfz-Steuerbefreiung beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder