Insolvenzgericht
Insolvenzgericht Berka/Werra (zuständig für Berka/Werra)
Insolvenzanträge (GmbH, UG, Privatperson) und Verbraucherinsolvenz in Berka/Werra.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- GmbH-Insolvenz anmelden in Berka/WerraRegelinsolvenzverfahren für GmbH, UG oder AG beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eröffnen – bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit.Tipp: Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen – ggf. mit Steuerberater/Rechtsanwalt.
- Privatinsolvenz beantragen in Berka/WerraVerbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht einleiten nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich.Tipp: Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern ist gesetzliche Pflicht.
Zuständigkeiten
- Insolvenzantrag
- Verbraucherinsolvenz
- Regelinsolvenzverfahren