Insolvenzgericht
Insolvenzgericht Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (zuständig für Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)
Insolvenzanträge (GmbH, UG, Privatperson) und Verbraucherinsolvenz in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- GmbH-Insolvenz anmelden in Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeRegelinsolvenzverfahren für GmbH, UG oder AG beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) eröffnen – bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit.Tipp: Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen – ggf. mit Steuerberater/Rechtsanwalt.
- Privatinsolvenz beantragen in Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeVerbraucherinsolvenzverfahren beim Amtsgericht einleiten nach gescheitertem außergerichtlichem Einigungsversuch – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren möglich.Tipp: Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern ist gesetzliche Pflicht.
Zuständigkeiten
- Insolvenzantrag
- Verbraucherinsolvenz
- Regelinsolvenzverfahren