Liegenschaftsamt
Liegenschaftsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (zuständig für Schwarzwald-Baar-Kreis)
Kommunale Grundstücke, Erbbaurecht und Immobilienangelegenheiten in Schwarzwald-Baar-Kreis.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen in Schwarzwald-Baar-KreisBestellung eines amtlichen Auszugs aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) mit Darstellung von Flurstücken, Gebäuden und Grenzen.Tipp: Mit Angabe des Flurstücks oder der Adresse.
- Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen in Schwarzwald-Baar-KreisErwerb eines kommunalen Grundstücks durch einen privaten Käufer über das Liegenschaftsamt der Gemeinde.Tipp: Mit Beschreibung der geplanten Nutzung und ggf. erstem Nutzungskonzept.
- Erbbaurecht beantragen in Schwarzwald-Baar-KreisBeantragung eines Erbbaurechts für die langfristige Nutzung eines kommunalen oder kirchlichen Grundstücks zum Bau eines Wohnhauses.Tipp: Formlose Anfrage, ob Erbbaurechtsgrundstücke verfügbar sind.
Zuständigkeiten
- Grundstücke
- Erbbaurecht
- Kommunale Immobilien
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- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen in Schwarzwald-Baar-Kreis
Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen – Übersicht
- Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen in Schwarzwald-Baar-Kreis
Grundstückskauf von der Gemeinde beantragen – Übersicht
- Erbbaurecht beantragen in Schwarzwald-Baar-Kreis
Erbbaurecht beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
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