Ordnungsamt
Ordnungsamt Börm
Hundesteuer, Gewerbeüberwachung und Ordnungsangelegenheiten in Börm.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Hundesteuer in BörmAnmeldung und Abführung der Hundesteuer bei der Gemeinde.Tipp: Innerhalb von 2–4 Wochen nach Anschaffung.
- Hund anmelden in BörmMeldung eines Hundes beim örtlichen Ordnungsamt/der Gemeinde, Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer und ggf. Erteilung einer Hundemarke.Tipp: Online, schriftlich oder persönlich, mit Angaben zu Rasse, Alter und Anschaffungsdatum.
- Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen in BörmBehördliche Erlaubnis für das Halten von Hunden, die nach Landesrecht als gefährlich oder kampfhundeartig eingestuft werden.Tipp: Nachweis der persönlichen Eignung.
- Gaststättenerlaubnis beantragen in BörmErlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststättengesetz, einschließlich gesundheits- und baurechtlicher Anforderungen.Tipp: Schulung zu Hygiene, Jugendschutz und Lebensmittelrecht.
Zuständigkeiten
- Hundesteuer
- Gewerbeüberwachung
- Ruhestörung
Weiterlesen
- Stadt Börm
- Hundesteuer in Börm
Hundesteuer – Übersicht
- Hund anmelden in Börm
Hund anmelden – Übersicht
- Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen in Börm
Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen – Übersicht
- Gaststättenerlaubnis beantragen in Börm
Gaststättenerlaubnis beantragen – Übersicht
- Verwarngeld-Widerspruch einlegen in Börm
Verwarngeld-Widerspruch einlegen – Übersicht
- Marktstandplatz beantragen in Börm
Marktstandplatz beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder