Ordnungsamt
Ordnungsamt Rhein-Hunsrück-Kreis (zuständig für Rhein-Hunsrück-Kreis)
Hundesteuer, Gewerbeüberwachung und Ordnungsangelegenheiten in Rhein-Hunsrück-Kreis.
Anträge & Ratgeber
Schritt-für-Schritt-Anleitung, Unterlagen, häufige Fehler und Online-Antrag für Ihren Ort.
- Hundesteuer in Rhein-Hunsrück-KreisAnmeldung und Abführung der Hundesteuer bei der Gemeinde.Tipp: Innerhalb von 2–4 Wochen nach Anschaffung.
- Hund anmelden in Rhein-Hunsrück-KreisMeldung eines Hundes beim örtlichen Ordnungsamt/der Gemeinde, Voraussetzung für die Erhebung der Hundesteuer und ggf. Erteilung einer Hundemarke.Tipp: Online, schriftlich oder persönlich, mit Angaben zu Rasse, Alter und Anschaffungsdatum.
- Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen in Rhein-Hunsrück-KreisBehördliche Erlaubnis für das Halten von Hunden, die nach Landesrecht als gefährlich oder kampfhundeartig eingestuft werden.Tipp: Nachweis der persönlichen Eignung.
- Gaststättenerlaubnis beantragen in Rhein-Hunsrück-KreisErlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke nach dem Gaststättengesetz, einschließlich gesundheits- und baurechtlicher Anforderungen.Tipp: Schulung zu Hygiene, Jugendschutz und Lebensmittelrecht.
Zuständigkeiten
- Hundesteuer
- Gewerbeüberwachung
- Ruhestörung
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- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Hundesteuer in Rhein-Hunsrück-Kreis
Hundesteuer – Übersicht
- Hund anmelden in Rhein-Hunsrück-Kreis
Hund anmelden – Übersicht
- Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen in Rhein-Hunsrück-Kreis
Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen – Übersicht
- Gaststättenerlaubnis beantragen in Rhein-Hunsrück-Kreis
Gaststättenerlaubnis beantragen – Übersicht
- Verwarngeld-Widerspruch einlegen in Rhein-Hunsrück-Kreis
Verwarngeld-Widerspruch einlegen – Übersicht
- Marktstandplatz beantragen in Rhein-Hunsrück-Kreis
Marktstandplatz beantragen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder