Straßenverkehrsbehörde Bad Aibling
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Bad Aibling.
Diese Aufgabe wird in Bad Aibling über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Bad Aibling) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Marienplatz 1, 83043 Bad Aibling
Mo–Fr 08:00–12:00, Mo–Mi 14:00–15:30, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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