Straßenverkehrsbehörde Barsinghausen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Barsinghausen.
Diese Aufgabe wird in Barsinghausen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus 2) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen
buergerbuero@stadt-barsinghausen.de
Mo 08:00–16:00 · Di 13:00–18:00 · Mi 08:00–13:00 · Do 13:00–18:00 · Fr 08:00–13:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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