Straßenverkehrsbehörde Baumholder
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Baumholder.
Diese Aufgabe wird in Baumholder über die zentrale Stadtverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
Mo, Di 07:30–16:30, Mi 07:30–13:00, Do 07:30–18:00, Fr 07:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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