Straßenverkehrsbehörde Buchholz in der Nordheide
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Buchholz in der Nordheide.
Diese Aufgabe wird in Buchholz in der Nordheide über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Buchholz in der Nordheide) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Rathausplatz 1, 21244 Buchholz in der Nordheide
Mo 08:00–12:30, 13:30–15:00 · Di, Do 08:00–12:30, 13:30–18:00 · Mi, Fr 08:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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