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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Eibelstadt

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Eibelstadt.

Diese Aufgabe wird in Eibelstadt über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt

Mo–Fr 08:00–12:00, Di 13:00–17:30, Do 13:00–16:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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