Straßenverkehrsbehörde Euskirchen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Euskirchen.
Diese Aufgabe wird in Euskirchen über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgerbüro Euskirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
An der Vogelrute 1, 53879 Euskirchen
Mo, Mi 08:00–14:00 · Fr 08:00–13:00 · Di, Do 08:00–12:30, 13:30–19:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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