Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Garmisch-Partenkirchen(*)
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Garmisch-Partenkirchen(*).
Diese Aufgabe wird in Garmisch-Partenkirchen(*) über die zentrale Stadtverwaltung (Markt Garmisch-Partenkirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Stadt Garmisch-Partenkirchen(*)
- Bewohnerparkausweis beantragen in Garmisch-Partenkirchen(*)
Bewohnerparkausweis beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in Garmisch-Partenkirchen(*)
Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen – Übersicht
- Aufstellung eines Verkehrszeichens anregen in Garmisch-Partenkirchen(*)
Aufstellung eines Verkehrszeichens anregen – Übersicht
- Fahrtenbuchauflage anfechten in Garmisch-Partenkirchen(*)
Fahrtenbuchauflage anfechten – Übersicht
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Garmisch-Partenkirchen(*)
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen – Übersicht
- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Garmisch-Partenkirchen(*)
Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
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