Straßenverkehrsbehörde Geithain
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Geithain.
Diese Aufgabe wird in Geithain über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgerbüro) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo, Fr 08:00–12:00 · Di 08:00–12:00, 13:00–18:00 · Do 08:00–12:00, 08:00–12:00, 13:00–17:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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