Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Gernsheim
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Gernsheim.
Diese Aufgabe wird in Gernsheim über die zentrale Stadtverwaltung (Stadthaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:30–12:00, Do 13:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Stadt Gernsheim
- Bewohnerparkausweis beantragen in Gernsheim
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- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in Gernsheim
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Gernsheim
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Gernsheim
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