Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Gifhorn
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Gifhorn.
Diese Aufgabe wird in Gifhorn über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Gifhorn) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:30–12:00 · Do 08:30–12:00, 14:00–17:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Stadt Gifhorn
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Bewohnerparkausweis beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in Gifhorn
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Gifhorn
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Gifhorn
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