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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Ginsheim-Gustavsburg

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Ginsheim-Gustavsburg.

Diese Aufgabe wird in Ginsheim-Gustavsburg über die zentrale Stadtverwaltung (Gemeindeverwaltung Gustavsburg) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Dr.-Herrmann-Straße 32, 65462 Ginsheim-Gustavsburg

Mo–Mi 09:00–14:00 · Do 09:00–12:30, 13:30–18:00 · Fr 09:00–12:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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