Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Horstmar
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Horstmar.
Diese Aufgabe wird in Horstmar über die zentrale Stadtverwaltung (Stadtverwaltung Horstmar) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo–Fr 08:30–12:00, Di 14:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Stadt Horstmar
- Bewohnerparkausweis beantragen in Horstmar
Bewohnerparkausweis beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in Horstmar
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- Fahrtenbuchauflage anfechten in Horstmar
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Horstmar
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Horstmar
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- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
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