Straßenverkehrsbehörde Neukloster
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neukloster.
Diese Aufgabe wird in Neukloster über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Neukloster) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Hauptstraße 27, 23992 Neukloster
Di 09:00–12:00, 15:00–18:00 · Do 09:00–12:00, 14:00–15:45 · Fr 09:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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