Straßenverkehrsbehörde Nürnberg
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Nürnberg.
Diese Aufgabe wird in Nürnberg über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgeramt Nord) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Großgründlacher Hauptstraße 51, 90427 Nürnberg
Mo, Di, Do 08:00–15:30 · Mi, Fr 08:00–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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