Straßenverkehrsbehörde Rheinau
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Rheinau.
Diese Aufgabe wird in Rheinau über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Rheinau I) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo, Di, Fr 08:00–12:00 · Mi 08:00–12:00, 14:00–18:00 · Do 08:00–16:00 · Sa 09:00–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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