Straßenverkehrsbehörde Roth
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Roth.
Diese Aufgabe wird in Roth über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Roth) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Mo, Di 08:00–12:00, 13:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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