Straßenverkehrsbehörde Schlitz
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Schlitz.
Diese Aufgabe wird in Schlitz über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
An der Kirche 4, 36110 Schlitz
Mo 08:00–12:30, 13:30–16:30 · Di, Fr 07:30–12:30 · Mi 08:00–12:30, 13:30–18:00 · Do 13:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Stadt Schlitz
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Schlitz
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Schlitz
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