Straßenverkehrsbehörde Schwandorf
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Schwandorf.
Diese Aufgabe wird in Schwandorf über die zentrale Kreisverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach
Mo–Fr 08:00–12:00, Di 13:30–15:00, Do 13:30–17:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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