Straßenverkehrsbehörde St. Wendel
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in St. Wendel.
Diese Aufgabe wird in St. Wendel über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus I) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Schloßstraße 7, 66606 Sankt Wendel
Mo–Mi 07:30–16:00 · Do 07:30–18:00 · Fr 07:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Stadt St. Wendel
- Bewohnerparkausweis beantragen in St. Wendel
Bewohnerparkausweis beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in St. Wendel
Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen – Übersicht
- Aufstellung eines Verkehrszeichens anregen in St. Wendel
Aufstellung eines Verkehrszeichens anregen – Übersicht
- Fahrtenbuchauflage anfechten in St. Wendel
Fahrtenbuchauflage anfechten – Übersicht
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in St. Wendel
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen – Übersicht
- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in St. Wendel
Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen – Übersicht
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