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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Starnberg

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Starnberg.

Diese Aufgabe wird in Starnberg über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Starnberg) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg

+49 8151 148-770

buergerservice@lra-starnberg.de

Mo, Di, Do 07:00–18:00 · Mi 07:00–14:00 · Fr 07:00–16:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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