Straßenverkehrsbehörde Traben-Trarbach
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Traben-Trarbach.
Diese Aufgabe wird in Traben-Trarbach über die zentrale Stadtverwaltung (Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach
Mo–Fr 08:00–12:00, Mo 14:00–16:00, Do 14:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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